Diese Website verwendet Cookies und Drittinhalte

Auf unserer Website verwenden wir Cookies, die für die Darstellung der Website zwingend erforderlich sind. Mit Klick auf „Auswahl akzeptieren“ werden nur diese Cookies gesetzt. Andere Cookies und Inhalte von Drittanbietern (z.B. YouTube Videos oder Google Maps Karten), werden nur mit Ihrer Zustimmung durch Auswahl oder Klick auf „Alles akzeptieren“ gesetzt. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung, in der Sie Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen können.

Kontakt

Berufsbezogene Sprachkurse

mit Zielsprachniveau A2, B1, B2, C1

B2-Kurse haben insgesamt eine Dauer von 400 Unterrichtsstunden à 45 Minuten. Im Mittelpunkt steht das Erreichen von allgemeinen Deutschkenntnissen im beruflichen Kontext. Neben Grammatik lernen Sie den Wortschatz und die Redemittel, die Sie für den Beruf benötigen.

Inhalt:

Die sprachlichen und weiteren berufsbezogenen Kompetenzen werden anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden für ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind. Die Themen stammen aus den Bereichen Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz , Arbeitssuche, Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Das Basismodul umfasst 300 Unterrichtseinheiten und ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut. Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

 

Förderung:

Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmer*innen kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zurzeit 2,07 EUR je Unterrichtseinheit.

 

Zugang:

Teilnehmer*innen  müssen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (ist an das jeweilige Modul anzupassen) nach dem GER verfügen. Weiter ist eine Berechtigung, ausgestellt von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter, erforderlich. Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden, erhalten ihre Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

 

Zielgruppe:

Personen, die bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sind oder Leistungen nach dem SGB II erhalten sowie Auszubildende und Beschäftigte. Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden. Personen mit Aufenthaltsgestattung können bei guter Bleibeperspektive teilnehmen. Geduldete, denen eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) erteilt worden ist, können ebenfalls teilnehmen.