Inhalt:
Die sprachlichen und weiteren berufsbezogenen Kompetenzen werden anhand von Inhalten vermittelt, die für die Teilnehmenden für ihr weiteres Berufsleben von Relevanz sind. Die Themen stammen aus den Bereichen Kommunikation und Lernen am Arbeitsplatz , Arbeitssuche, Berufsorientierung, Aus- und Fortbildung sowie rechtliche Rahmenbedingungen. Das Basismodul umfasst 300 Unterrichtseinheiten und ist inhaltlich allgemeinsprachlich mit berufsbezogenen Inhalten aufgebaut. Das Modul endet mit einer entsprechenden Zertifikatsprüfung nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Förderung:
Die Teilnahme an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung ist für Teilnehmer*innen kostenfrei. Ausnahme: Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil in Höhe von zurzeit 2,07 EUR je Unterrichtseinheit.
Zugang:
Teilnehmer*innen müssen über Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 (ist an das jeweilige Modul anzupassen) nach dem GER verfügen. Weiter ist eine Berechtigung, ausgestellt von der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter, erforderlich. Auszubildende und Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden, erhalten ihre Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Zielgruppe:
Personen, die bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend oder ausbildungssuchend gemeldet sind oder Leistungen nach dem SGB II erhalten sowie Auszubildende und Beschäftigte. Personen, die sich im Anerkennungsverfahren ihres im Ausland erworbenen Berufsabschlusses befinden. Personen mit Aufenthaltsgestattung können bei guter Bleibeperspektive teilnehmen. Geduldete, denen eine Duldung nach § 60a Absatz 2 Satz 3 AufenthG (humanitäre Gründe) erteilt worden ist, können ebenfalls teilnehmen.